Haben Sie eine Immobilie geerbt?
Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.
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Elke Schlichtig dr. Rolf Gengenbach
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- Kostenlose professionelle Immobilienbewertung
- Immobilienverkauf mit Gewinnmaximierung und Wohltätigkeitsbonus
- Fundierte persönliche Beratung durch zertifizierte Makler
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- Unterstützung bei notwendigen Finanzierungen oder temporären Finanzierungen
- Für unsere Kunden sind wir ständig auf der Suche nach Grundstücken, Wohnungen und Häusern im Raum München.
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Ist der Nachlass geklärt?
Alles rund um die Erbschaftssteuer
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Beim Thema Erbschaft kommt es darauf an, sich schnell einen Überblick zu verschaffen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Ein Nachlass ist immer eine Ausnahmesituation, in der Sie viele Verwaltungsangelegenheiten regeln und wichtige Entscheidungen treffen müssenmüssen einhalten. Gehört die Immobilie auch zum Nachlass, ist die Hinzuziehung von Experten erforderlich, um die Situation richtig einzuschätzen und optimal zu nutzen.
Je nach Verwendungszweck werden sehr unterschiedliche Ergebnisse der Immobilienbewertung angestrebt – ein möglichst niedriger Wert für die Bemessungsgrundlage, den Verkaufswert oder den Zahlungswertdesto größer der Anteil am Vermögen.
BERATUNG
Bitte beachten Sie, dass die Erbschaft als angenommen gilt, wenn Sie sie nicht innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht förmlich ausschlagen.
Den Wert einer Immobilie lässt sich am besten durch einen Sachverständigen ermitteln
Den Wert einer Immobilie lässt sich am besten durch einen Sachverständigen ermitteln.
Immobilien gehören zu den materiell wertvollsten Vermögenswerten, die ein Mensch besitzen kann – falsche Entscheidungen oder Einschätzungen können hohe Summen kosten. Auch ist es manchmal schwierig abzuschätzen, ob sich die Erbschaft mit allen Belastungen auf der Immobilie lohnt oder ob es besser ist, die Erbschaft auszuschlagen.
Sie sollten sich nicht auf „automatisierte“ Immobilienbewertungstools aus dem Internet verlassen, da diese nur sehr grobe erste Bewertungsergebnisse liefern und zudem hohe Risiken bergen können.
Ein anerkannter Immobilienmakler oder Immobiliengutachter kann hier viele Zweifel ausräumen.
Weitere Informationen zur Immobilienbewertung finden Sie hier HIER.
Beim Thema Erbschaft kommt es darauf an, sich schnell einen Überblick zu verschaffen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Ein Nachlass ist eine Ausnahmesituation, in der Sie viel Verwaltungsarbeit leisten und wichtige Entscheidungen treffen müssen. Gehört die Immobilie auch zum Nachlass, ist die Hinzuziehung von Experten erforderlich, um die Situation richtig einzuschätzen und optimal zu nutzen. Manchmal ist es besser, die Erbschaft auszuschlagen, zum Beispiel wenn das Haus renovierungsbedürftig ist oder eine zu hohe Schuldenlast aufweist und zu viele Lasten auf dem Haus lasten. Eine Erbschaft kann nur vollständig oder gar nicht angenommen werden, weshalb Sie einen schnellen und stabilen Überblick über die Situation benötigen. Für die Ausschlagung der Erbschaft muss eine Frist von 6 Wochen nach Kenntnisnahme der Erbschaft verstreichen. Die Erbschaftserklärung muss innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Zuständig ist das Finanzamt des Verstorbenen, nicht der/die Erben.
BERATUNG
Bitte beachten Sie, dass die Erbschaft als angenommen gilt, wenn Sie sie nicht innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht förmlich ausschlagen.
Den Wert einer Immobilie lässt sich am besten durch einen Sachverständigen ermitteln
Immobilien gehören zu den materiell wertvollsten Vermögenswerten, die ein Mensch besitzen kann – falsche Entscheidungen oder Einschätzungen können hohe Summen kosten. Je nach Situation sind bei der Wertermittlung von Immobilien sehr unterschiedliche Bewertungsergebnisse wünschenswert: möglichst niedrig für die Steuerbemessungsgrundlage und möglichst hoch bei der Veräußerung oder Ausschüttung eines Anteils an der Immobilie. Tatsächlich können unterschiedliche Ergebnisse aus unterschiedlichen Bewertungen resultieren.
Sie sollten sich nicht auf „automatisierte“ Immobilienbewertungstools aus dem Internet verlassen, da diese nur sehr grobe erste Bewertungsergebnisse liefern und daher hohe Risiken bergen können. Ein anerkannter Immobilienmakler oder Immobiliengutachter kann hier viele Zweifel ausräumen.
Weitere Informationen zur Immobilienbewertung finden Sie hier HIER.
Wer erbt? Wurde der Nachlass vom Erblasser geregelt?
Hat der Verstorbene ein gültiges Testament verfasst, öffnet das Nachlassgericht das Testament, sobald es vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt. Liegt kein Testament vor oder ist der Nachlass durch einen Erbvertrag geregelt, beginnt die Rechtsnachfolge.
In den meisten Fällen muss der Erbe den Nachlass mit einem oder mehreren Miterben teilen – bei Immobilien führt dies häufig zu Streitigkeiten und in der Folge zu Teilungsversteigerungen, wenn sich die Parteien nicht über den Wert und andere rechtliche Aspekte einigen können Modalitäten.
Allerdings bringt eine solche Versteigerung für die Erben meist große Verluste mit sich, sodass ein solches Szenario nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Dies gelingt am besten durch die Beauftragung eines objektiven und neutralen Experten, Maklers oder Vermittlers mit der Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung.
BERATUNG
Teilungsversteigerungen sind zeitaufwändig und teuer und haben für alle Parteien nur Nachteile – am besten versuchen Sie, mit einem unabhängigen Experten am Tisch eine Einigung zwischen den Nachlassparteien zu erzielen.
BERATUNG
Teilungsversteigerungen sind zeitaufwändig und teuer und haben für alle Parteien nur Nachteile – am besten versuchen Sie, mit einem unabhängigen Experten am Tisch eine Einigung zwischen den Nachlassparteien zu erzielen.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer und wie kann ich sie bezahlen?
Nach der Erbschaft dauert es in der Regel mehrere Monate, bis die zuständigen Behörden die Situation analysieren und beurteilen. Je nach Erbschaftssteuersatz werden oft Beträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezahlt.
Die Bezirksgerichte und zuständigen Finanzämter arbeiten zusammen und nach 6-9 Monaten erhält der Erbe zunächst eine Mitteilung über die Bewertung der Immobilie und anschließend – wenn innerhalb eines Monats kein Einspruch erhoben wird – eine Mitteilung über die Erbschaftsteuer.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer und wie kann ich sie bezahlen?
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach der Steuerbemessungsgrundlage – dem formalen Wert der Erbschaft – und der persönlichen Erbschaftssteuerklasse (nicht zu verwechseln mit der Einkommenssteuerklasse).
Die Gebühren variieren erheblich und reichen von 20.000 Euro für Nicht-Familienmitglieder bis zu 20.000 Euro_500.000 für Ehegatten. Je nach Erbschaftssteuerklasse kann der Steuersatz im Erbfall zwischen 7 % und maximal 50 % liegen.
Nach der Bekanntgabe der Erbschaft beim Nachlassgericht dauert es in der Regel mehrere Monate, bis die zuständigen Behörden die Situation analysieren und bewerten. Die Bezirksgerichte und zuständigen Finanzämter arbeiten zusammen und nach 6-9 Monaten erhält der Erbe zunächst eine Mitteilung über die Bewertung der Immobilie und anschließend – wenn innerhalb eines Monats kein Einspruch erhoben wird – eine Mitteilung über die Erbschaftsteuer.
Abhängig von der Erbschaftssteuerklasse werden häufig fünf- bis sechsstellige Beträge fällig, die in der Regel innerhalb von 4 Wochen fällig sind. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, wie hoch Ihr Anteil an der Erbschaftssteuer sein wird, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
BERATUNG
Warten Sie nicht auf die Ergebnisse des Finanzamts, sondern überlassen Sie es einem Fachmann, vorab den Wert der Immobilie zu ermitteln und zu prüfen, wie Sie die geschätzte Erbschaftssteuer nach Abzug des Abschlags bezahlen können. Die Fristen sind sehr kurz und betragen in der Regel nur 4 Wochen!
BERATUNG
Warten Sie nicht auf die Ergebnisse des IRS – lassen Sie die Immobilie vorab von einem Fachmann bewerten und prüfen Sie, wie Sie sich die geschätzte Erbschaftssteuer nach Steuern leisten können.
Die Fristen sind sehr kurz und betragen in der Regel nur 4 Wochen!
Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch
Wenn Sie durch das Erbgericht und den Erbschein als neuer Eigentümer legitimiert sind, steht der Eintragung ins Grundbuch nichts mehr im Wege. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Berichtigung des Grundbucheintrags stellen. Die Eintragung ist bis zu zwei Jahre nach dem Tod des Erblassers kostenlos.
Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, ist dieser Schritt nicht notwendig. In diesem Fall wird der Käufer direkt im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen.
Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Wenn Sie sich als neuer Eigentümer durch das Erbgericht und den Erbschein ermitteln lassen, steht der Eintragung in den ersten Teil des Grundbuchs nichts mehr im Wege. Stellen Sie dazu einen Antrag auf Berichtigung der Eintragung im Grundbuch unter Vorlage eines Erbscheins beim zuständigen Grundbuchamt/Amtsgericht.
Dieser Antrag ist bis zu zwei Jahre nach dem Tod des Erblassers kostenfrei.
Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, ist dieser Schritt nicht notwendig. In diesem Fall wird der Käufer direkt im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen.
BERATUNG
Die Grundbuchberichtigung ist für Erben bis zu 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers kostenlos.
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Die Grundbuchberichtigung ist für Erben bis zu 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers kostenlos.
Für alle Fragen zum Thema Erbimmobilien können Sie uns gerne über unser Formular kontaktieren.
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